FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Deutschland

Muss eine Limited immer in das deutsche Handelsregister eingetragen werden?

Nein, viele der in Deutschland tätigen Limited Companies sind nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen. Für die Rechtsfähigkeit - und damit den Haftungsschutz - ist es unerheblich, ob eine Limited in das deutsche Handelsregister eingetragen ist oder nicht, denn eine Limited erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das englische bzw. irische Handelsregister. Die Eintragung in das deutsche Handelsregister hat nur rechtsbezeugenden (deklaratorischen) Charakter.

Allerdings können andere Behörden - vor allem die Gewerbe- und Finanzämter - auf eine Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung in Deutschland drängen, indem die Anmeldung dort vom Vorhandensein eines deutschen Handelsregisterauszug abhängig gemacht wird. In diesem Fall hilft alles nichts, und man muss die Limited in das Handelsregister eintragen lassen.

Eine Handelsregistereintragung ist aber nicht kompliziert und es genügt ein Besuch beim Notar um die Eintragung durchzuführen zu lassen. Die folgende Gründungspakete enthalten dazu alle Firmen- sowie Anmeldeunterlagen in gebrauchsfertiger Form:

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