FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Deutschland

Muss eine Limited Company immer und in jedem Fall in Deutschland angemeldet werden?

Nein. Es müssen nur Firmen angemeldet werden, deren Verwaltungssitz/Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet oder/und die eine feste Betriebsstätte in Sinne der Abgabenordnung (AO) hier unterhalten.

Eine Anmeldung muss auch in diesem Fall erst dann erfolgen, wenn die Firma ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt und Umsätze tätigt. Wenn die Gesellschaft zum Beispiel zunächst nur gegründet wurde, um den Firmennamen zu sichern, ohne dass sie Aktivitäten entfaltet oder Umsätze tätigt, dann muss sie in Deutschland auch nicht angemeldet werden.

Befindet sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft außerhalb Deutschlands und gibt es in Deutschland auch keine Betriebsstätte, so muss eine Limited in Deutschland zu keiner Zeit angemeldet werden.

Ähnliche Fragen:

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)

030 60 98 172 10
info@easy-limited.de
easylimited@protonmail.com

Weitere FAQ Kategorien: