FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Ansässigkeitsbescheinigung

Wozu wird eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt?

Obwohl für in Deutschland ansässige Limited Companies in England bzw. Irland keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend auch keine Steuern zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht. Es müsste deshalb immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (Tax Return) eingereicht werden, auch wenn die Steuerlast gleich null beträgt.

"Deutsche Limiteds" können sich jedoch mit einem formlosen Antrag von der Pflicht zur Abgabe einer solchen Steuererklärung befreien lassen, wobei allerdings eine bloße Mitteilung dazu nicht genügt, sondern es muss als amtlicher Beleg dazu eine Ansässigkeitsbescheinigung von einem deutschen Finanzamt vorgelegt werden.

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