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Wozu braucht man eine Apostille?
Ausländische Urkunden sind in Deutschland in ihrer Ursprungsform zunächst nicht rechtsverbindlich und werden von den Behörden und meist auch von Banken in der Regel nicht anerkannt.
Entsprechend des so genannten Haager Abkommens ist für ausländische Urkunden eine Überbeglaubigung erforderlich, die die Echtheit dieser Urkunde bestätigt. Diese Überbeglaubigung wird Apostille genannt. Eine Apostille ist also nicht wie oft angenommen ein eigenständiges Dokument, sondern eine Apostille beglaubigt ledigich die Beglaubigung eines anderen Dokument und ist auf dessen Rückseite angebracht.
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